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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 179/11   

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https://dejure.org/2011,23729
LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 179/11 (https://dejure.org/2011,23729)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.09.2011 - 8 Sa 179/11 (https://dejure.org/2011,23729)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 2011 - 8 Sa 179/11 (https://dejure.org/2011,23729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Kündigungsschutzklage bei Nichtbestehen eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses mit den verklagten Unternehmensgesellschaften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Kündigungsschutzklage bei Nichtbestehen eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses mit den verklagten Unternehmensgesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 179/11
    Die Begründetheit einer im Wege der Kündigungsschutzklage beantragten Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht aufgelöst worden ist, setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien tatsächlich bestanden hat (BAG vom 26.05.1999 - 5 AZR 664/98 - AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 175/11

    Fristlose Kündigung wegen Herstellens eines inhaltlich falschen Schriftstücks -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 179/11
    Der Kläger stand vielmehr zuletzt lediglich in einem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zu 3., deren Kündigungen er mit gesonderter Klage angegriffen hat (ArbG Ludwigshafen, Az. 6 Ca 969/10; LAG Rheinland-Pfalz, Az. 8 Sa 175/11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2011 - 8 Ta 149/11

    Aussetzung eines Rechtsstreits über Annahmeverzugsvergütung - Vorgreiflichkeit

    Im Streitfall sind die im ausgesetzten Rechtsstreit streitgegenständlichen Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Annahmeverzugsvergütung für den Zeitraum vom 23.09.2010 bis 02.11.2010 nicht vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängig, welches den Gegenstand der Verfahren des Arbeitsgerichts 6 Ca 973/10 (8 Sa 179/11) und 6 Ca 969/10 (8 Sa 175/11) bildet.
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